Informationen zur Bewerbung für ein FÖJ

Aktueller Hinweis:

Unsere Plätze für das FÖJ 2010/2011 sind belegt.

Bewerbungen sind nur noch auf Nachrückerplätze möglich!

Voraussetzungen

  • Du kannst am FÖJ teilnehmen, wenn du deine Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
  • Mit dem FÖJ verpflichtest du dich an der Einsatzstelle für ein Jahr lang wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis mitzuarbeiten. Fünfmal im Jahr bist du zusammen mit anderen FÖJlerinnen und FÖJlern auf Seminaren. Du solltest bereit sein, neue Erfahrungen zu machen und Interesse an ökologischen Themen haben.
  • Zivildienstleistende:
    • Das FÖJ kann nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf die Wehr- bzw. Zivildienstpflicht angerechnet werden.
    • Die Zahl der Plätze hierfür ist auf 20 begrenzt. Deshalb erkundige dich vorab kurz bei uns, ob noch Plätze für Zivildienstleistende frei sind.
    • Zudem muss bei Abschluss des FÖJ-Vertrags mit der Einsatzstelle die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim FÖJ vorliegen.
    • Im Überblick der Einsatzstellen findest du die Stellen, bei denen du dich um eine FÖJ-Stelle als anerkannter Kriegsdienstverweigerer bewerben kannst.

Nach oben

Bewerbungsverfahren

  • Wenn du dich entschieden hast, beim FÖJ mitzumachen, wähle anhand der Einsatzstellenliste maximal 3 Einsatzstellen aus, bei denen du gern das FÖJ machen würdest.
  • Online-Bewerbung:
    1. Entweder so: Am Ende jeder Beschreibung kommst du direkt auf das Online-Bewerbungsformular. Fülle das Formular aus, lade ein Bewerbungsschreiben (möglichst bezogen auf die Stelle(n) deiner Wahl) und deinen Lebenslauf als pdf- oder Word-Datei (ohne Zeugnisse und Foto) in dem entsprechenden Feld hoch und schicke uns deine Bewerbung. Wenn du dich auf drei verschiedene Einsatzstellen bewerben willst, machst du das Ganze eben dreimal. Start für dich ist immer die Seite mit der Einsatzstellenbeschreibung deiner Wahl.
    2. Oder so: Du gehst auf das Online-Bewerbungsformular und füllst es aus. Dazu musst du dir natürlich die Einsatzstellennummer und den Namen der Einsatzstelle gemerkt haben, aber die findest du leicht in der Liste.
    3. Bitte rufe zur Vermeidung von Fehlern für jede Bewerbung das Bewerbungsformular neu auf!
  • Bewerbung auf dem Postweg:
    Wenn du nicht auf Online-Formulare stehst, kannst du gegen Zusendung eines an dich adressierten und mit 1,45 EUR frankierten Rückumschlags die Bewerbungsunterlagen auch gerne per Post anfordern. Unsere Adresse: Landeszentrale für politische Bildung, FÖJ, Paulinenstr. 44-46, 70178 Stuttgart.
  • Deine Bewerbung wird von uns an deine Wunsch-Einsatzstellen weitergeleitetBis zum 17. März 2010 haben alle Bewerberinnen und Bewerber die selben Chancen: Bewerbungen, die bis zu diesem Termin bei uns eingehen, werden zunächst gesammelt und erst danach an die Einsatzstellen weiter gegeben. Selbstverständlich kannst du dich aber auch nach dem 17. März noch bewerben!
  • Die Einsatzstellen werden sich bei dir melden und dich einladen, um dich persönlich kennen zu lernen - oder dir absagen. Wenn du lange nichts hörst, rufe bei den Einsatzstellen an und frage nach. Die Einsatzstellen sind übrigens nicht verpflichtet, die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu ersetzen. Kläre das vorher ab.
  • Wenn ihr euch bei dem Gespräch einig geworden seid, du von der Einsatzstelle eine Zusage bekommst und du der Einsatzstelle ebenfalls zusagst, unterschreibt jeder von euch einen FÖJ-Vertrag und die Sache läuft. Denke daran, dass du damit eine arbeitsrechtliche Verpflichtung eingehst.
  • Und dann ist auch bald der 1. September und dein FÖJ beginnt...

Nach oben

Bewerbungsfristen

  • Eingehende Bewerbungen werden ab Start des Bewerbungsverfahrens bis zum 17. März 2010 bei uns gesammelt. Die bis zu diesem Stichtag eingegangenen Bewerbungen werden dann an die Einsatzstellen weitergeleitet. Danach verschicken wir die Unterlagen fortlaufend, aber je schneller du bist, um so größer sind die Chancen, dass deine Wunscheinsatzstelle noch nicht besetzt ist.
  • Die neue Einsatzstellenliste 2010/2011 kannst du in gedruckter Form unter Zusendung eines frankierten (1,45 EUR) und an dich adressierten Rückumschlags an Landeszentrale für politische Bildung, FÖJ, Paulinenstr. 44-46, 70178 Stuttgart bereits jetzt bei uns anfordern. Die neue Online-Liste findest du ab Anfang Februar hier.

Nach oben

Beim Bewerbungsgespräch

  • Beim Vorstellungsgespräch solltest du sehr konkret sagen, welche Erwartungen du hast. Schaue dir deine zukünftigen Arbeitsfelder an, deine Unterkunft etc. Zögere nicht, zu fragen. Du vermeidest damit spätere Enttäuschungen für dich und die Einsatzstelle.
  • Führe, wenn möglich, ein Gespräch mit der/ den aktuellen FÖJ-Teilnehmenden.
  • Auch eine ein- bis mehrtägige Mitarbeit kann sinnvoll sein und dir zeigen, ob die Arbeit auch wirklich deinen Erwartungen entspricht. Ob solch eine Möglichkeit besteht, erfährst du bei der jeweiligen Einsatzstelle.



Nach oben

Und wenn es nicht klappt?

  • Auch in Baden-Württemberg  werden immer wieder kurzfristig Plätze frei, besonders in den ersten Monaten. Wenn also alle Plätze schon besetzt sind bei Abschluss deines Vertrags, machst du mit der Einsatzstelle zunächst einen Nachrückervertrag. Du kannst in das laufende FÖJ-Jahr einsteigen, wenn Stellen frei werden sollten (den Wunsch bitte auf dem Auswahlbogen ankreuzen).
  • In Baden-Württemberg gibt es neben der LpB auch zwei andere Träger für das FÖJ. Auch dort kannst du dich natürlich bewerben.
  • Auch in anderen Bundesländern gibt's das FÖJ. Die Adressen findest Du unter www.foej.de!
  • Auf unserer Homepage findest du  Alternativen und Adressen für andere Dienste (also nicht FÖJ) im In- und Ausland.


Nach oben


 

Aktueller Stand im Bewerbungsverfahren

 


Alle 90 regulären FÖJ-Plätze und alle 20 Plätze für Zivildienstleistende für das FÖJ 2010/2011 sind besetzt.

(Stand 30.07.2010)

Aber man kann sich dennoch bewerben (außer für den Zivildienst):

Mit den verbleibenden Einsatzstellen kann man so genannte "Nachrücker-Vereinbarungen" (Verträge) abschließen. Das heißt, man müsste so lange warten, bis bestehende Teilnehmer abspringen und man dann gegebenenfalls nachrückt.

Wird mit der Nachrücker-Vereinbarung gleichzeitig ein Praktikums-Vertrag abgeschlossen, so werden solche Nachrücker bevorzugt behandelt. Der Praktikanten-Vertrag läuft dann so lange bis man an die Reihe kommt und FÖJler wird.

Derzeit ist ein Nachrücker auf unsrer Liste, ohne Praktikanten-Vertrag.

 
 
 
 

© 2009 Landeszentrale für politische Bildung - Baden Württemberg
www.lpb-bw.de