Merkblatt für Bewerber:innen als Einsatzstelle im Freiwilligen Ökologischen Jah
1. Grundsätzliches
Das Freiwillige Ökologische Jahr wird entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 durchgeführt.
Das Freiwillige Ökologische Jahr soll die Möglichkeit bieten, Persönlichkeit und Umweltbewusstsein zu entwickeln, sowie für Natur und Umwelt zu handeln. Es wird in geeigneten Stellen und Einrichtungen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes tätig sind, als ganztägige (Ausnahme Teilzeit-FÖJ), überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet.
2. Träger
Ein Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres ist die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (gem. Erlaß dem Umweltministeriums vom 13.01.1994, Az. 21 - 8802.6). Sie arbeitet dabei mit zahlreichen sehr unterschiedlichen Einsatzstellen, an denen die Freiwilligendienstleistenden im FÖJ tätig sind, zusammen. Derzeit stehen bei der LpB 112 FÖJ-Plätze zur Verfügung.
Dem Träger obliegt die zentrale Projektsteuerung, im Einzelnen:
- Auswahl und Anerkennung der Einsatzstellen
- Durchführung des Bewerbungsverfahrens
- verbindliche Entscheidung über die Zulassung zum Freiwilligen Ökologischen Jahr
- Durchführung der Begleitseminare
- Pädagogische Betreuung der Teilnehmer:innen
- Unterstützung der Einsatzstellen bei ihrer Betreuungsaufgabe
- Steuerung und Koordinierung des Einsatzes der Teilnehmer:innen
- Abwicklung und Beratung der mit der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben
Der Träger ist zur Prüfung der sachlichen und finanziellen Durchführung des FÖJ im Interesse der FÖJ-ler:innen verpflichtet. Die Einsatzstellen weisen die ordnungsgemäße Anmeldung der Teilnehmenden sowie die Zahlung des Taschengeldes und der Sozialversicherungsabgaben sowie ggf. der Unfallversicherung nach.
3. Teilnehmendenkreis
Am Freiwilligen Ökologischen Jahr nehmen junge Menschen bis 27 Jahren teil (d.h. das FÖJ kann nach der Vollendung der Vollzeitschulpflicht und vor dem 26. Geburtstag angetreten werden).
4. Dauer des FÖJ
Die Teilnehmer:innen verpflichten sich grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten. Das FÖJ beginnt am 1. September eines jeden Jahres und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
Für Nachrücker:innen ist es bei frei werdenen Plätzen möglich bis spätestens 1. März ein FÖJ zu beginnen, so dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer von sechs Monaten gewährleistet ist.
5. Einsatzstellen und Tätigkeiten
Die Auswahl der Einsatzstellen erfolgt durch den Träger. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Im Falle einer Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle erfolgt diese zunächst für zwei Jahre.
5.1 Einsatzstellen im klassischen Bereich
Der Schwerpunkt der von den FÖJ-ler:innen ausgeführten Tätigkeiten soll auf dem praktischen Umweltschutz/Naturschutz liegen, wobei auch in erheblichem Umfang Hilfstätigkeiten in den Bereichen der
Umweltbildung und -beratung ausgeübt werden können. Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, bei denen die Teilnehmenden für Natur und Umwelt tätig werden und zugleich ihre Persönlichkeit und ihr Unweltbewusstsein entwickeln können, z.B.:
- Natur- und Umweltschutzverbände
- Kommunen (Gemeinden, Landkreise) und staatliche Behörden, soweit sie mit Umweltschutzfragen befasst sind
- geeignete Einrichtungen der Wasserwirtschaftsverwaltung
- geeignete Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, die nachweislich nach ökologischen Richtlinien (Bio-Zertifizierung) arbeiten
- sonstige geeignete Stellen, soweit eine praktische Tätigkeit im Sinne der Ziele des Freiwilligen Ökologischen Jahres bei ihnen möglich ist und sie Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung bieten
Folgende Tätigkeitsfelder sind denkbar:
- Anlage und Pflege von Biotopen
- Maßnahmen zur Gewässerpflege
- Schaffung und Pflege von naturnahen Flächen im Siedlungsraum
- Pflege wildlebender Pflanzen und Tiere
- Mitarbeit bei der Erfassung von Flora und Fauna
- Mitwirkung bei der Ausweisung von Schutzgebieten und deren Pflege
- Mitwirkung im technischen Umweltschutz
- Mitarbeit bei der Umwelterziehung, -bildung und -beratung
- Mitarbeit in der ökologischen Land- und Waldwirtschaft
5.2 Einsatzstellen in der freien Wirtschaft
Die Auswahl der Einsatzstellen soll dem Leitbild „Beitrag zu einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung“ entsprechen. Die Betriebe und die vorgesehenen Abteilungen bzw. Tätigkeiten müssen daher ein eingeführtes
oder in der Einführung befindliches Umweltmanagementsystem bzw. eine eigene Umweltabteilung nachweisen sowie Produktions- und Arbeitsbereiche, die sich intern oder kundenorientiert direkt mit der Lösung ökologischer Fragen beschäftigen. Die Jugendlichen arbeiten während der gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeit (max. 39,5 Std./ Woche) in den Einsatzstellen mit. Wichtig sind dabei folgende Rahmenbedingungen:
- Kein dauernder Einsatz in der Produktion, sondern planmäßige Hospitationen in verschiedenen Stationen insgesamt mit ökologischen Schwerpunkt. Denkbar ist die Einbeziehung in den betrieblichen Arbeitsschutz, soweit Verbindungen zum Umweltschutz bestehen
- Anteile von Tätigkeiten oder Einsätzen nach Absprache mit den Freiwilligen (Arbeitsplan)
- Zuteilung einer ganzjährig festen Betreuungsperson (persönliche:r Anleiter:in) neben der fachlichen Anleitung
- Erarbeitung eines verbindlichen individuellen Arbeitsplanes gemeinsam mit dem:der Jugendlichen
- Freistellung der Teilnehmenden zu den zusätzlichen pädagogischen Angeboten (s.u.)
- Angemessene Öffnung der innerbetrieblichen (Fort-)Bildungsangebote
- Offenheit, sich mit Fragen der Jugendlichen auseinander zusetzen
Einsatzstellen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr in der Wirtschaft unterliegen den gleichen rechtlichen und formalen Anforderungen wie die klassischen Einsatzstellen im FÖJ. Allerdings erhalten Einsatzstellen in der Freien Wirtschaft keine Zuwendungen des Landes und des Bundes für die Teilnehmenden. Die Aufwendungen trägt das Unternehmen selbst. Die abweichenden Rahmenbedingungen, wie Arbeit in vorwiegend technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, privatwirtschaftliche Ausrichtung der Tätigkeit bzw. in mittleren bis großen Unternehmen mit stark arbeitsteiliger Binnenstruktur erfordern allerdings ergänzende eigene
Auswahlkriterien. Ziel soll sein, den Jugendlichen bei ihren Tätigkeiten im FÖJ Einblicke in das gesamte betriebliche Geschehen zu gewähren, wobei der Schwerpunkt auf Einsatzstellenfeldern liegen soll, die sich mit der Lösung bzw. Integration ökologischer Fragen im Unternehmen beschäftigen. Insbesondere bietet sich an, dass die Jugendlichen den Umweltbeauftragten des Unternehmens oder den Mitarbeiter:innen der Umweltabteilung bei ihren Aufgaben unterstützen.
In diesen Feldern ergibt sich ein breites Einsatzspektrum, das im Prinzip vom einzelnen Unternehmen festgelegt werden soll. Folgende Tätigkeitsfelder sind denkbar:
- Mithilfe bei der Erstellung von Umweltberichten und Umwelterklärungen
- Besuche von betrieblichen Anlagen
- Erfassung und Pflege von Biotopen auf dem Firmengelände
- Mitarbeit bei der Freiflächengestaltung
- Mitarbeit bei der Durchführung eines Umweltaudits (z.B. Erfassung von Umweltdaten, Umweltcontrolling, Erstellung von Umweltkennzahlen, Erarbeitung einer Umweltbilanz)
- Teilnahme an Emissionsmessungen und Auswertung der Daten
- Mitarbeit bei der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung
- Mitarbeit bei Gewässerschutzmaßnahmen und bei der Altlastenerkundung
6. Bewerbungsverfahren
Die Auswahl der Teilnehmer:innen obliegt prinzipiell der Landeszentrale für politische Bildung. Sie erfolgt im Einvernehmen mit den Einsatzstellen nach folgendem Verfahren:
- Die Liste der Einsatzstellen wird vom Träger zu Jahresbeginn nach den Angaben der Einsatzstellen erstellt.
- Die Bewerber:innen treffen ihre Erstauswahl anhand dieser Liste nach den von ihnen bevorzugten Arbeitsfeldern und teilen diese der Landeszentrale für politische Bildung mit (i.d.R. ab Mitte Januar).
- Die Bewerbungsunterlagen gehen den Einsatzstellen dann von der Landeszentrale für politische Bildung (i.d.R. Anfang März) zu .
- Die Einsatzstellen führen vor Ort Bewerbungsgespräche.
- Die Einsatzstellen informieren alle Bewerber:innen über den Verbleib ihrer Bewerbung (Zu- bzw. Absage).
Die Förderrichtlinien sehen die angemessene Beteiligung von Hauptschul- und Realschulabsolventen:innen am FÖJ vor. Das Bundesministerium legt darauf besonderen Wert. Ihre Bewerbungen sind daher durch die Einsatzstellen bevorzugt zu berücksichtigen. Über die Annahme der einzelnen Bewerber:innen entscheidet die Einsatzstelle im Rahmen der genannten Vorgabe. Hilfreich ist die Orientierung an den individuellen Voraussetzungen der Bewerber:innen, ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie an den Erfordernissen der Tätigkeit, den Unterbringungs- und Integrationsmöglichkeiten.
7. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden arbeiten während der gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeit in den Einsatzstellen mit. Es ist darauf zu achten, dass ihnen Gelegenheit bleibt, eigenen Neigungen und Interessensgebieten nachzugehen sowie ein FÖJ-Tage- bzw. Wochenbuch zu führen. Es dient der persönlichen Aufarbeitung des Erlernten und Erlebten. Die Teilnehmer:innen sind ferner verpflichtet, an den Begleitseminaren teilzunehmen und nach Abschluss des FÖJ einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu erstellen.
8. Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung der Teilnehmer:innen findet durch die fachliche Anleitung und die persönliche Anleitung an der Einsatzstelle statt. Ergänzend dazu begleitet die Landeszentrale für politische Bildung die FÖJ-
Teilnehmenden (individuelle Beratung, Einsatzstellenbesuch, Seminare und Vorbereitungstreffen).
8. 1 Fachliche Anleitung
Die fachliche Anleitung der Teilnehmenden ist Aufgabe der Einsatzstellen. Die fachliche Anleitung nimmt wahr, wer fachliche Qualifikation und Kompetenz besitzt und dafür sorgt, dass die Arbeit unter einer ökologischen
Perspektive ausgeführt wird und außerdem für Fragen und Erklärungen fachlicher Art zur Verfügung steht.
8. 2 Persönliche Anleitung
Die persönliche Anleitung der Teilnehmenden ist Aufgabe der Einsatzstelle. Die persönliche Anleitung nimmt wahr, wer über soziale Kompetenz verfügt und als Kontakt- und Ansprechperson für alle Anliegen (persönliche &
dienstliche) des:der FÖJ-ler:in zur Verfügung steht und außerdem gemeinsam mit dem:der FÖJler:in den Arbeitsplan erstellt, regelmäßig Anleitungsgespräche zur Reflexion und Weiterentwicklung führt und am Ende des
FÖJ ein Abschlussgespräch führt.
Die Aufgabe der fachlichen und persönlichen Anleitung kann auf eine Person entfallen. Sie können aber auch auf zwei Personen aufgeteilt werden.
Die Anleitung der Freiwilligen muss weitgehend durchgängig gewährleistet sein. Zunehmend selbstständiges Arbeiten (im Rahmen der individuellen Möglichkeiten) ist zwar erwünscht. Die Anleitungsperson(en) müssen jedoch, vor allem im Sinne des Arbeitsschutzes, greifbar sein. Daraus ergibt sich, dass Personen, die die Anleitung übernehmen, eine Vollzeitstelle inne haben sollten. Wenn die Anleitung auf mehrere Personen aufgeteilt ist, dann sind auch mehrere Teilzeitstellen (insgesamt mind. 100%-Stelle) möglich.
8.3 Seminare und Vorbereitungstreffen
Die Seminare sind das wesentliche Element der pädagogischen Begleitung durch den Träger. In ihnen werden den Bildungszielen des Freiwilligen Ökologischen Jahres gerecht werdende Inhalte vermittelt. Sie ergänzen die
praktische Tätigkeit an den Einsatzstellen. Während des FÖJ werden vom Träger fünf Begleitseminare durchgeführt. Sie dauern eine Woche (von Montag bis Freitag). Die Teilnahme ist Pflicht. Das Einführungsseminar
findet zu Beginn des FÖJ im September bzw. Oktober statt. Die übrigen Termine werden den Einsatzstellen frühzeitig mitgeteilt. Die Teilnehmenden werden bei der Gestaltung der Seminar aktiv eingebunden. Das eintägige Vorbereitungstreffen dient, wie der Name andeutet, der gemeinsamen Vorbereitung des Seminars durch die FÖJ-ler:innen. Die Teilnahme an den Seminaren sowie am Vorbereitungstreffen gilt als Arbeitszeit. Die Kosten für An- und Abreise sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen Unterkunft und Verpflegung werden vom Träger übernommen.
9. Einsatzstellenkonferenz
Die Einsatzstellen werden einmal jährlich (Januar/Februar) zu einem zweitägigen Erfahrungsaustausch und zur Besprechung aktueller Fragen eingeladen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an dieser Veranstaltung durch eine
Person der Einsatzstelle wird vorausgesetzt. Erfahrungsgemäß bildet die Einsatzstellenkonferenz eine gerne wahrgenommene Möglichkeit für einen regen Austausch untereinander sowie zur Klärung pädagogischer und
verwaltungstechnischer Fragen und Probleme, die sich innerhalb des FÖJ’s ergeben können.
10. Berufsschulpflicht
Das Seminarangebot innerhalb des Freiwilligen Ökologischen Jahres entspricht im wesentlichen den Anforderungen der Berufsschule. Die Teilnehmenden sind somit vom Berufsschulbesuch freigestellt. Sollte im
Einzelfall trotzdem ein Berufsschulbesuch erforderlich werden, ist der:die Teilnehmer:in dafür freizustellen. Die Zeit gilt als Arbeitszeit. (Schreiben des MKS v.07.02.1995, V/1-6601.41/15).
11. Wechsel der Einsatzstelle, vorzeitige Vertragsbeendigung
Ein Wechsel der Einsatzstelle ist im Einvernehmen zwischen den Beteiligten möglich, sofern dies aus persönlichen oder fachlichen Gründen erforderlich erscheint. In diesem Fall wird die Vereinbarung mit der bisherigen
Einsatzstelle aufgelöst und eine neue Vereinbarung mit der folgenden Einsatzstelle unterschrieben.
Die ersten vier Wochen der Beschäftigungszeit gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit können die Vertragspartner:innen das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
Bei einem Wechsel der Einsatzstelle entfällt die Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit kann der:die Teilnehmer:in mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen (ordentliche Kündigung).
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden (Auflösungsvertrag). Minderjährige Freiwillige können nur mit Zustimmung der personensorgeberechtigten Person/en die Vereinbarung auflösen.
Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich die Vertragspartner:innen untereinander verständigen und versuchen, mit Unterstützung durch den Träger eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Die Vereinbarung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Angaben von dringenden Gründen, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen, außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsache erfolgen. Die Prüfung einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung unter Angaben des Kündigungsgrundes kann unverzüglich vom Träger verlangt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Minderjährige Freiwillige können nur mit Zustimmung der personensorgeberechtigten Person/en die Vereinbarung auflösen oder kündigen. Die Kündigung minderjähriger Freiwilliger muss gegenüber des:der Personensorgeberechtigten erfolgen.
Tritt der:die Teilnehmer:in das Freiwillige Ökologische Jahr durch unentschuldigtes Fernbleiben von der Einsatzstelle zum Beginn der Verpflichtungszeit nicht an, so kann die Einsatzstelle den:die FÖJ-Teilnehmer:in regresspflichtig machen, sofern die Einsatzstelle einen dadurch entstandenen finanziellen Schaden nachweisen kann.